Online-Plattformen, die Artikel 21 des Digital Services Act (DSA) unterliegen, müssen einen einheitlichen Ansprechpartner angeben, der eine direkte und schnelle Kommunikation auf elektronischem Wege ermöglicht.
Durch die Mitteilung des einheitlichen Ansprechpartners und die Aktivierung des Kontos können Online-Plattformen die beim ADR Center eingereichten außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren überwachen und verwalten.
Wir prüfen Ihre Anfrage und beantworten die E-Mail-Adresse, die Sie als zentrale Anlaufstelle angegeben haben, mit den Schritten zur Kontoaktivierung. Bei Fragen erreichen Sie uns unter ods@adrcenter.com .
Um eine sorgfältige Prüfung zu ermöglichen, sind die mit (*) gekennzeichneten Felder Pflichtfelder.
Eine oder mehrere, wenn die Plattform diversifizierte Dienste anbietet