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Kontoplattformen

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Mitteilung der einheitlichen Anlaufstelle für Online-Plattformen und Aktivierung eines Beschwerdemanagement-Kontos gemäß Art. 21 DSA

Online-Plattformen, die Artikel 21 des Digital Services Act (DSA) unterliegen, müssen einen einheitlichen Ansprechpartner angeben, der eine direkte und schnelle Kommunikation auf elektronischem Wege ermöglicht.

Durch die Mitteilung des einheitlichen Ansprechpartners und die Aktivierung des Kontos können Online-Plattformen die beim ADR Center eingereichten außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren überwachen und verwalten.

Wir prüfen Ihre Anfrage und beantworten die E-Mail-Adresse, die Sie als zentrale Anlaufstelle angegeben haben, mit den Schritten zur Kontoaktivierung. Bei Fragen erreichen Sie uns unter ods@adrcenter.com .

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