Das Einreichen eines Berichts über unsere Plattform ist für Benutzer kostenlos .
Alle Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung des außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens werden gemäß dem Digital Services Act von der jeweiligen Plattform getragen.
Für die Zwecke dieses Kostenplans gelten die folgenden Definitionen:
Ein „Basisfall“ ist ein Fall, bei dem es um eine Plattformentscheidung geht, die einen einzelnen Nutzer und einen einzelnen Inhalt betrifft. Es liegen unabhängige Beweise vor, und die Plattformrichtlinien und das geltende Recht werden routinemäßig angewendet. Es gibt keine neuen Probleme oder Hochrisiko-/Dringlichkeitsfaktoren. Die Materialien sind in einer einzigen EU-Sprache verfasst. Die Verwaltung und Bekanntgabe einer Basisfallentscheidung erfordert nicht mehr als zwei Stunden professionelle Arbeit eines einzelnen Evaluators des ADR-Zentrums.
Ein „komplexer Fall“ umfasst mehrere Entscheidungen, Nutzer oder Inhalte oder systemische Probleme in Kategorien mit hoher Auswirkung (z. B. Minderjährige, sensible Daten, Terrorismus/Extremismus) oder ein akutes Risiko. Er kann umfangreiche oder technische Beweise umfassen, die eine forensische Analyse oder die Verwendung mehrerer Sprachen/umfangreicher Übersetzungen erfordern, und/oder neue oder umstrittene Rechts-/Grundrechtsfragen oder grenzüberschreitende Elemente behandeln. Die Bearbeitung und Entscheidung eines komplexen Falls erfordert mehr als zwei Stunden professionelle Arbeit oder externe Expertise.
Alle Definitionen in den ADR-Center-Regeln für die außergerichtliche Streitbeilegung zwischen Online-Plattformanbietern und Dienstempfängern gemäß Artikel 21 des Digital Services Act – Verordnung (EU) 2022/2065 (die „Regeln“) haben dieselbe Bedeutung und sind gemäß den Grundsätzen und dem Geist des DSA auszulegen. Im Falle von Abweichungen zwischen den oben genannten Definitionen und den ihnen im DSA zugewiesenen Bedeutungen gelten die in diesem Preisplan dargelegten Definitionen und die ihnen zugewiesenen Bedeutungen.
Das ADR Center betreibt standardisierte und technologisch unterstützte Arbeitsabläufe, um eine schnelle und effektive Bearbeitung umfangreicher Beschwerden unter Wahrung der Grundrechte und des Datenschutzes gemäß seinen von Zeit zu Zeit aktualisierten Regeln sicherzustellen, die unter http://ods.adrcenter.com/ verfügbar sind.
Diese Gebührenordnung legt fest, wie viel das ADR Center den Plattformen für Fälle in Rechnung stellt, die gemäß Artikel 6 seiner Regeln als zulässig erachtet werden, für die das Verfahren eingeleitet und die Beschwerde der Plattform mitgeteilt wurde. Die unten aufgeführten Gebühren sollen die tatsächlichen Kosten des ADR Centers nicht übersteigen und wurden auf der Grundlage der anfänglichen Bearbeitung von über 350 Fällen unter Berücksichtigung der für die Entscheidungsfindung benötigten Zeit und der Komplexität der aufgeworfenen Fragen ermittelt. Den Nutzern entstehen keine Kosten oder Ausgaben für die Einreichung oder Bearbeitung von Beschwerden, unabhängig davon, ob die Beschwerde angenommen oder abgelehnt wird.
Von den Plattformen zu zahlende Gebühren:
3.1 Unzulässige Fälle – 0 €, wobei das ADR-Center die Kosten für die Erteilung einer Unzulässigkeitsentscheidung trägt, ohne die Beschwerde mit der Plattform zu teilen;
3.2 Einfache Fälle, die vor Erlass der Entscheidung gelöst wurden – 250 €, gilt, wenn die Plattform ihre Entscheidung nach Erhalt der Beschwerde des Benutzers, aber vor Erlass der Entscheidung durch das ADR-Center aufhebt, oder im Falle einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien vor Erlass der Entscheidung durch das ADR-Center;
3.3 Standardentscheidung in einem einfachen Fall – 500 €, gilt für die Entscheidung in einem einfachen Fall, der nicht mehr als zwei Stunden Gutachterarbeit erfordert. Diese Gebühr fällt auch dann an, wenn die Plattform nicht antwortet, die Angelegenheit als außerhalb des Geltungsbereichs von Artikel 21 DSA liegend betrachtet oder sich entscheidet, nicht mit dem ADR-Zentrum zu interagieren;
3.4 Entscheidung in einem komplexen Fall – Pauschale von 500 € zzgl. 250 €/Stunde Facharbeit, maximal 6 Stunden. Die Gesamtkosten für die Entscheidung in einem komplexen Fall übersteigen 1.500 € nicht, unabhängig von der Gesamtzahl der von den Gutachtern oder etwaiger externer Sachverständiger aufgewendeten Stunden. Diese Gebühr fällt auch dann an, wenn die Plattform nicht antwortet, den Fall als außerhalb des Geltungsbereichs von Artikel 21 DSA liegend betrachtet oder sich gegen eine Interaktion mit dem ADR-Zentrum entscheidet.
Zur leichteren Bezugnahme sind die oben genannten Sätze in der folgenden Tabelle aufgeführt:
Gehäusetyp | Festpreis (ohne MwSt.) | Hinweise |
---|---|---|
Unzulässiger Fall | 0 € | Beschwerde nicht mit der Plattform geteilt, keine Gebühr fällig. |
Fall vor Entscheidung gelöst | 250 € | Die Plattform widerruft ihre Entscheidung nach Eingang der Beschwerde des Benutzers oder wenn die Parteien eine Einigung erzielen, in beiden Fällen vor der Entscheidung des ADR-Zentrums. |
Standardentscheidung eines einfachen Falles | 500 € | Eine grundlegende Fallentscheidung, die durchschnittlich 2 Stunden Prüferzeit in Anspruch nimmt; sie gilt auch dann, wenn die Plattform nicht antwortet oder den Umfang bestreitet. |
Entscheidung eines komplexen Falles | 250 €/Stunde (max. 6 Stunden) | Für Fälle, die mehr als 2 Stunden Gutachterarbeit oder externe Expertise erfordern; gilt auch, wenn die Plattform nicht antwortet oder den Umfang bestreitet. |
ADR Center kann seine Gebühren von Zeit zu Zeit ändern. Solche Änderungen gelten für alle Ansprüche, die nach dem Datum der Veröffentlichung der Änderung auf der ADR Center-Website https://ods.adrcenter.com eingereicht werden.
Die Änderungen gelten nicht rückwirkend für Ansprüche, die bereits vor dem Änderungsdatum eingereicht wurden.